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Liegenschaftszinssatz

Liegenschaftszinssatz

§ 11 Abs. 1 WertV definiert den Liegenschaftszinssatz als

"Zinssatz, mit dem der Verkehrswert von Liegenschaften im Durchschnitt marktüblich verzinst wird."

Gemäß § 11 Abs. 2 WertV ist der Liegenschaftszinssatz "auf der Grundlage geeigneter Kaufpreise und der ihnen entsprechenden Reinerträge für gleichartige bebaute und genutzte Grundstücke unter Berücksichtigung der Restnutzungsdauer der Gebäude nach den Grundsätzen des Ertragswertverfahrens zu ermitteln".

Sprengnetter folgert hieraus, dass der Liegenschaftszinssatz vorrangig nur eine Rechengröße im Ertragswertmodell der WertV darstellt, der durch Umkehrung des für das Ertragswertverfahren vorgeschriebenen Rechengangs aus Kaufpreisen zu ermitteln ist. Die sachgemäße Verwendung der objektartspezifisch abgeleiteten Liegenschaftszinssätze bewirkt vorrangig den Marktbezug im Ertragswertverfahren.

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