Wirtschaftsplan
Wirtschaftsplan (WEG)
Der Wirtschaftsplan gehört zur ordnungsgemäßen Verwaltung von Wohnungseigentumsanlagen und ist in Deutschland in § 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Im Wirtschaftsplan werden die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben für das kommende Wirtschaftsjahr und die Zuführung zur Instandhaltungsrücklage veranschlagt. Er enthält ausschließlich die Kosten zur Verwaltung und Instandhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums und Kosten, die üblicher Weise über die Gemeinschaft abgerechnet werden, wie beispielsweise Wasser- und Abwasserkosten, Müllbeseitigung und gegebenenfalls Heizkosten, wenn eine gemeinschaftliche Heizungsanlage vorhanden ist. Zur Grundsteuer werden die einzelnen Wohnungseigentümer separat veranlagt, sie ist somit nicht Bestandteil des Wirtschaftsplans.
Folgende Positionen sind bei Wirtschaftsplänen üblich:
Umlagefähige Betriebskosten: die Aufteilung ist sinnvoll, wenn Wohnungen vermietet sind. Umlagefähige Betriebskosten (auch Nebenkosten genannt) sind diejenigen Kosten, die bei vermieteten Wohnungen auf die Mieter umgelegt werden können.Wasserkosten
Abwasserkosten (gegebenenfalls getrennt nach Verbrauch von Frischwasser und zu entwässernder Fläche, das hängt von der Abwassersatzung der Kommune ab)
Stromkosten der gemeinschaftlichen Beleuchtung
Straßenreinigung
Müllbeseitigung
Hausreinigung
Kosten des Betriebs eines Aufzugs
Heizkosten, wenn eine gemeinschaftliche Heizungsanlage vorhanden ist
Gartenpflege
Hausmeister (nur umlagefähiger Anteil)
Schornsteinreiniger
Hausversicherungen
Winterdienst
laufende Kosten für eine gemeinschaftliche Antennen- oder Empfangsanlage
Betriebs- und Wartungskosten der gemeinschaftliche Waschküche
sonstige umlagefähigen Betriebskostennicht umlagefähigen KostenHausmeister (z.B. für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen)
Kontoführungsgebühren
Verwalterentgelt
Instandhaltungsrücklage
sonstige nicht umlagefähigen Kosten (z.B. Anschaffung eines Rasenmähers)
Zu jeder Position im Wirtschaftsplan muss auch der Verteilungsschlüssel angegeben sein. In der Regel wird der Wirtschaftsplan von der Hausverwaltung vorgelegt und von der Wohnungseigentümerversammlung mehrheitlich beschlossen. Neben einer Gesamtaufstellung muss er auch auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels eine Einzelauftstellung für die einzelnen Wohnungen haben, damit jeder Wohnungseigentümer die auf ihn zukommenden Kosten überblicken kann. Der beschlossene Wirtschaftsplan ist Grundlage für die monatlichen Beitragsleistungen ("Hausgeld" oder "Wohngeld") der Miteigentümer. Die Wohnungseigentümer sind verpflichtet, nach Abruf durch den Verwalter die entsprechenden Vorschüsse zu leisten.
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